Die meisten Menschen wagen den Schritt zum Anwalt erst, wenn sie sich in die Enge getrieben sehen oder rechtlich von einer anderen Partei herausgefordert werden. Doch ein Nachfragen bei ersten
Zweifeln und Fragen, ein Absichern durch einen Anruf bei mir sowie eine bereits in der ersten Konfliktphase gemeinsam festgelegte Vorgehensweise ist für Sie am Ende kostengünstiger und
erfolgsversprechender.
Ich verstehe mich als Ihr Berater und Begleiter in rechtlichen Konfliktsituationen und deshalb ist meine Maxime: Erstmal fragen kostet nichts!
Als gebürtiger Schweriner und ehemaliger Leistungssportler verstehe ich mich als partnerschaftlicher Kämpfer für meine Mandanten.
Sie führen Ihr Unternehmen wirtschaftlich. Als Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Sie, es auch rechtssicher zu tun.
Viele meinen: Gegen die Entscheidungen von Versicherern vorzugehen ist sinnlos. Ich und meine Erfahrung sagen: Es ist sinnvoller als viele meinen!
Ich weiß, was die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bewegt. Das ist für mich die beste Basis für die Klärung sozialrechtlicher Fragen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine essentiell wichtige Absicherung. Der Erhalt der Versicherungsleistungen hat oft existentielle Bedeutung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsabsicherung. Sie kann als Zusatzversicherung
(Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Doch Rund ein Viertel der Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) lehnen die Versicherer ab. Häufigster Grund für eine Ablehnung durch den Versicherer ist, dass der Leistungsantrag
nicht vollständig ausgefüllt wurde.
Deshalb gilt: lassen Sie sich bereits bei der Antragstellung beraten!
Rechtsanwalt Stefan Schulz ist ab 1. Juni 2019 mit eigener Kanzlei im Versicherungsrecht, Sozialrecht und Handels-& Gesellschaftsrecht für Sie da.
Rechtsanwalt Stefan Schulz ist seit 1. Dezember 2016 Partner der Grunow und Schulz Rechtsanwälte PartGmbB.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht allgemeines Zivilrecht und Arbeitsrecht
Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Anwalt für Verkehrsrecht
Mitglied des Fachausschusses Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer M-V